Webcast: Digitales Hinweisgebersystem CLUE#ZO

Erfüllung unternehmensinterner und gesetzlicher Compliance

Unternehmensinterne Compliance effektiv und sicher etablieren mit digitalen Hinweisgebersystemen. Diese ermöglichen es Mitarbeitenden, potenzielle Verstöße anonym und vertraulich an das Unternehmen zu melden. Durch die Nutzung digitaler Hinweisgebersysteme können somit Unternehmensrisiken minimiert und Missstände frühzeitig aufgedeckt werden. Die Integration dieser Systeme stärkt nicht nur das interne Unternehmens-Compliance-Programm, sondern fördert auch eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur. Gewährleisten Sie die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften, schützen Sie Ihr Unternehmen vor Reputationsverlusten und fördern Sie Transparenz und Integrität.

Melden Sie sich für den Webcast „Digitales Hinweisgebersystem CLUE#ZO“ für eine effektive interne Compliance an.

Wie Sicherheit und Schutz im Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Schäden sichergestellt und gleichzeitig hinweisgebende Personen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie geschützt werden, erfahren Sie hier.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) sollen stärker vor Repressalien geschützt werden. Dafür sollen interne sowie externe Meldestellen eingerichtet werden, damit Meldungen zu Verstößen in Unternehmen oder in einer Behörde abgegeben werden können. Dazu hat der Deutsche Bundestag ein „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz bzw. HinSchG) im Dezember 2022 beschlossen – das Gesetz scheiterte im Bundesrat. Nun ist das Gesetz vertagt, doch das macht ein internes Hinweisgebersystem damit nicht weniger sinn- oder wertvoll für Unternehmen!

Wie Sicherheit und Schutz im Unternehmen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Schäden sichergestellt und gleichzeitig hinweisgebende Personen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie geschützt werden, erfahren Sie hier.

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Der Deutsche Bundestag ein „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), im Dezember 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt, womit das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes bevorsteht.

Unabhängig eines Gesetzes ist ein internes Hinweisgebersystem sinn- und wertvoll für Unternehmen, denn auf Missstände lässt sich somit frühzeitig reagieren bevor beispielweise die Öffentlichkeit davon erfährt. Erfahren Sie mehr über Pflichten, Gesetz und Chancen!

Schnelle smarte Lösung zum Gesetz

Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte in Deutschland bis zum Dezember 2021 umgesetzt werden müssen. Mit dem 12.05.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) durch den Bundesrat beschlossen. Das Inkrafttreten wird damit kurzfristig erwartet und bringt für viele Unternehmen Herausforderungen mit sich. Daher sollten sich Unternehmen, Verbände, Vereine und Gemeinden jetzt über Hinweisgeberschutz mittels einer schnellen smarten Lösung Gedanken machen.

Eine digitale und smarte Lösung unterstützt Unternehmen Reputations- und Haftungsrisiken zu reduzieren und gleichzeitig hinweisgebende Personen zu schützen. CLUE#ZO, das digitale und SaaS-basierte Hinweisgebersystem, bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, sichere Verschlüsselung und umfassende Funktionen.

Profitieren Sie von einer schnellen Einführung per direkter Einbindung auf Ihrer Website

  • Anonyme und dialoggestützte Hinweisaufnahme per digitalem Assistenten
  • Anonyme Kommunikation über ein Postfach
  • Compliance-Konformität ohne eigenen Infrastrukturbetrieb
  • Sichere Datenübertragung und -speicherung
  • Rollenbasierte interne und externe Hinweisbearbeitung
  • Vereinfachung der Hinweisbearbeitung
  • Maximale Flexibilität

Erfahren Sie mehr im kostenlosen und unverbindlichen Live-Webcast!

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Alexander Cohen, Account Manager, nimmt Ihren Terminwunsch gern per E-Mail entgegen:

Webcast: Digitales Hinweisgebersystem

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Ich habe die Hinweise zum Datenschutz gelesen und willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten sowie die Zusendung weiterer Inhalte per E-Mail und die Kontaktaufnahme per Telefon durch die CAS AG ein. Mehr Informationen finde ich in der Datenschutzerklärung. Die Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, indem ich mich abmelde oder eine E-Mail an info@c-a-s.de sende.

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Schnelle und smarte Lösung

Hinweisgebersysteme als sinnvolle Meldekanäle in Unternehmen einsetzen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte in Deutschland bis zum Dezember 2021 umgesetzt werden müssen. Das vom Bundestag beschlossene  Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist vertagt, woraufhin die Bundesregierung beschlossen hat, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Warum Unternehmen, Verbände, Vereine und Gemeinden sich dennoch bereits jetzt über Hinweisgeberschutz Gedanken machen sollten:

Der anonyme und sichere Umgang mit Meldungen möglicher Straftaten oder Ethikverstößen über Hinweisgebersysteme wird verpflichtend.

Eine digitale und smarte Lösung unterstützt Organisationen dabei, Reputations- und Haftungsrisiken zu reduzieren und gleichzeitig hinweisgebende Personen zu schützen.

Mit CLUE#ZO, dem digitalen und SaaS-basierten Hinweisgebersystem, profitieren Sie von einer schnellen Einführung per direkter Einbindung auf Ihrer Website:

  • Anonyme und dialoggestützte Hinweisaufnahme per digitalem Assistenten
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  • Compliance-Konformität ohne eigenen Infrastrukturbetrieb
  • Sichere Datenübertragung und -speicherung
  • Rollenbasierte interne und externe Hinweisbearbeitung
  • Vereinfachung der Hinweisbearbeitung
  • Maximale Flexibilität

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