Unternehmerische Verantwortung
Unsere Nachhaltigkeitsinitiative
Die CAS AG übernimmt Verantwortung für ihr unternehmerisches Handeln und richtet ihre Entscheidungen an transparenten und verantwortungsvollen Grundsätzen aus. Eine nachhaltige Entwicklung ist für die CAS AG der Maßstab für eine langfristig orientierte Unternehmenspolitik, die sich nicht nur ökonomischen, sondern zugleich auch ökologischen und sozialen Herausforderungen stellt. Jederzeit im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften und verantwortungsbewusst zu handeln ist für uns ein zentrales Unternehmensziel und gehört zum Selbstverständnis der CAS AG. Die CAS AG hat diese unternehmerische Verantwortung in Richtlinien definiert, beispielsweise im folgenden Code of Conduct.
Unternehmerische Verantwortung
Code of Conduct CAS AG
Im Code of Conduct der CAS AG präzisieren wir unsere Anforderungen an uns selbst und unsere Geschäftspartner auf Basis der nationalen und internationalen Gesetze, Prinzipien und Konventionen u.a. an des „UN Global Compact“ aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Lieferantenkodex
Code of Conduct CAS AG
Im Code of Conduct der CAS AG präzisieren wir unsere Anforderungen an uns selbst und unsere Geschäftspartner auf Basis der nationalen und internationalen Gesetze, Prinzipien und Konventionen u.a. an des „UN Global Compact“ aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Unternehmerische Verantwortung
Code of Conduct CAS AG
Im Code of Conduct der CAS AG präzisieren wir unsere Anforderungen an uns selbst und unsere Geschäftspartner auf Basis der nationalen und internationalen Gesetze, Prinzipien und Konventionen u.a. an des „UN Global Compact“ aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Um die Eigeninitiative und das Bewusstsein für Umwelt und gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitarbeitenden zu stärken, fördern wir die aktive Beteiligung an Themen rund um Corporate Social Responsibility.
Wir übernehmen auch unternehmerische Verantwortung bei der Lohnzahlung und halten uns an die „Equal Pay“-Grundsätze für gleichwertige Arbeit. Das Entgelt für alle Mitarbeiter:innen für reguläre Arbeitsstunden entspricht mindestens dem existenzsichernden* Lohn. Wir gewähren unseren Mitarbeitenden alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und sehen Lohnabzüge als Strafmaßnahme als unzulässig an.
*Ein existenzsichernder Lohn ist gemäß der Artikel 23 und 25 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“
das Entgelt, das ein/e Arbeitnehmer:in für eine normale Arbeitswoche an einem bestimmten Ort erhält und das ausreicht, um dem/der Arbeitnehmer:in und seiner/ihrer Familie einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.
Zu einem angemessenen Lebensstandard gehören Nahrung, Wasser, Wohnung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, Transport, Kleidung
und andere wesentliche Bedürfnisse, einschließlich der Vorsorge für unerwartete Ereignisse.





