Jetzt Fristen für das neue Hinweisgeberschutzgesetz einhalten!
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Sicherheit und Schutz Ihres Unternehmens vor
rechtlichen und wirtschaftlichen Schäden

Digitales Hinweisgebersystem CLUE#ZO

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sicher umsetzen – mit dem digitalen Hinweisgebersystem CLUE#ZO

Ende 2019 hat die Europäische Union eine Whistleblowing Richtlinie verabschiedet, die Hinweisgeber bei Meldungen von Verstößen und Hinweisen auf Missstände besser vor Repressalien schützt.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist Juli 2023 in Kraft getreten, wonach Unternehmen sichere Hinweisgebersysteme einführen müssen

Das Gesetz ist für Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden bereits verpflichtend. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden wird eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 gewährt.

Setzen Sie jetzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes  mit dem digitalen Hinweisgebersystem CLUE#ZO sicher und konform um.

Dashboard Übersicht Hinweisgebersystem CLUE#ZO
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SCHUTZ

Sicherer Dialog zwischen Hinweisgebern bzw. Whistleblowern und internen Meldestellen

Schutz der Identität – Hinweisgeber bleibt anonym

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DIGITALER ASSISTENT

Dialoggeführte Hinweisaufnahme über künstliche Intelligenz mit mehrsprachiger Kommunikation

Strukturierte Entgegennahme einer Meldung durch Hinweisgeber

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SICHERHEIT

Entwickelt und betrieben in europäischen Rechenzentren (ISO 27001)

Die Lösung unterliegt den Anforderungen der DSGVO

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UNKOMPLIZIERT

Schnelle und unkomplizierte Umsetzung dank SaaS (Software as a Service)

Compliance System geeignet für jede Unternehmensgröße

Diese Unternehmen vertrauen bereits auf CLUE#ZO:

  • Medical Park Logo
  • Jobcenter Wuppertal Unternehmenslogo
  • Kreisel e.V. Logo
  • Evocenta Unternehmenslogo
  • Osiander Unternehmenslogo
  • Rofa Unternehmenslogo
  • Deharde Unternehmenslogo
  • Tertia
  • Ilkazell Isoliertechnik GmbH

Schutz für Whistleblower und Ihr Unternehmen

Reduzieren Sie Reputations- und Haftungsrisiken! Mit dem Einsatz eines digitalen Hinweisgebersystems wie CLUE#ZO schützen Sie Ihre Hinweisgeber durch Wahrung Ihrer Anonymität und können gleichzeitig die interne Hinweisbearbeitung für Ihre Mitarbeiter vereinfachen.

Schutz bei Whistleblowing vor Repressalien

Durch die Einführung eines Hinweisgebersystems erhält ihr Unternehmen Meldungen über anonyme Verstöße, die durchaus wertvoll sein können.

Ein intelligenter Chatbot steht dem Whistleblower zur Hinweisannahme zur Seite und führt ihn strukturiert durch die Hinweisaufnahme.

Für Ihre Mitarbeiter steht eine Web-Applikation zur Bearbeitung der Hinweise zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil ist das Postfach zur Kommunikation mit dem anonymen Hinweisgeber, damit dieser über den Fortschritt der Bearbeitung seiner Meldung in Kenntnis gesetzt werden kann.

Mit CLUE#ZO reagieren Sie zudem schnell auf gesetzliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Außerdem stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter, Stakeholder und der Öffentlichkeit in die ethischen Grundsätze Ihres Unternehmens.

Professionalität ist unser Standard

Professionalität ist unser Standard

Digitales Hinweisgebersystem CLUE#ZO – entwickelt in Zusammenarbeit mit einer internationalen Beratungsgesellschaft

  • Schnelle Einrichtung – Dank SaaS-basierter Technologie können Sie bereits kurzfristig anonyme Hinweise entgegennehmen und bearbeiten. Kein Programmieren notwendig! Keine Softwareanbindung!

  • Compliance – Die stetige Weiterentwicklung des digitalen Hinweisgebersystems ermöglicht die Einhaltung Ihrer internen Compliance-Richtlinie und verbessert Ihr Compliance-System

  • Flexibel – Für unterschiedliche Anforderungen Ihres Unternehmens stehen verschiedene Preismodelle und Leistungsumfänge zur Verfügung.

Pflicht zur Umsetzung der EU-Whistleblowing Richtline und des Hinweisgeberschutzgesetzes

Schutz Ihres Hinweisgebers

Schutz von Hinweisgebern

1.

Zum Schutz von Hinweisgebern hat sich die Europäische Union im Dezember 2019 auf eine Whistleblower Richtlinie (EU/2019/1937) geeinigt. Am 17. Dezember 2021 endete die Umsetzungsfrist. Die Umsetzung in nationales Gesetz erfolgte am 2. Juli 2023.

2.

Pflicht für die Einrichtung von internen Meldestellen besteht dann für Unternehmen, Verbände und Vereine mit mehr als 50 Arbeitnehmern sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Ab 250 Mitarbeitern soll die Pflicht sofort und ohne Übergangsfrist wirksam und bei Verstoß ein Bußgeld verhängt werden.

3.

Rein organisatorische Meldekanäle und Lösungen, wie Briefkasten, Telefon oder Vertrauensperson, stellen nur bedingt Anonymität sicher. Ein digitales Hinweisgebersystem hingegen ist eine vertrauensvolle Anlaufstelle für Hinweisgeber und unterstützt zudem die sachgerechte Bearbeitung von Hinweisen.

Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden sowie öffentliche Einrichtungen sollten sich jetzt ebenfalls dringend mit der Einführung eines internen Meldekanals beschäftigen und Mitarbeitende schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße haben. Besonders riskant kann es für Unternehmen werden, wenn sich Whistleblower an eine externe Stelle, wie Behörde oder Presse, wenden. Die Übergangsfrist gilt bis zum 17. Dezember 2023.

1.

Zum Schutz von Hinweisgebern hat sich die Europäische Union im Dezember 2019 auf eine Whistleblower Richtlinie (EU/2019/1937) geeinigt. Am 17. Dezember 2021 endete die Umsetzungsfrist und mit dem nun beschlossenen Hinweisgeber-schutzgesetz steht die Umsetzung in nationales Gesetz unmittelbar bevor.

2.

Pflicht für die Einrichtung von internen Meldestellen besteht dann für Unternehmen, Verbände und Vereine mit mehr als 50 Arbeitnehmern sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Ab 250 Mitarbeitern soll die Pflicht sofort und ohne Übergangsfrist wirksam und bei Verstoß ein Bußgeld verhängt werden.

3.

Rein organisatorische Meldekanäle und Lösungen, wie Briefkasten, Telefon oder Vertrauensperson, stellen nur bedingt Anonymität sicher. Ein digitales Hinweisgebersystem hingegen ist eine vertrauensvolle Anlaufstelle für Hinweisgeber und unterstützt zudem die sachgerechte Bearbeitung von Hinweisen.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und öffentliche Einrichtungen sollten sich zeitnah mit der Einführung eines Meldekanal beschäftigen, denn in 2023 wird das verbindliche, nationale Recht in Kraft treten.

Ziel ist es die Personen zu schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße vorliegen haben und diese bei einer internen oder externen Meldestelle angeben.

Besonders riskant kann es für Unternehmen werden, wenn sich Whistleblower an eine externe Stelle, wie Behörde oder Presse, wendet.

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Hinweisgeberschutz geht alle an!

Erfahren Sie im Video, wie Sie Ihr Unternehmen mit dem digitale Hinweisgebersystem CLUE#ZO vor rechtlichen und wirtschaftlichen Schäden schützen und das Hinweisgeberschutzgesetz sicher umsetzen.

Funktionen

Effektiver Schutz und Unterstützung für Ihr Unternehmen – so funktioniert das digitale Hinweisgebersystem CLUE#ZO:

CLUE#ZO begrüßt mit dem digitalen Assistenten die Hinweisgeber persönlich und unterstützt mit relevanten, kontextbezogenen Informationen sowie gezielten Fragestellungen die Hinweisabgabe, um diese attraktiver, methodisch und niedrigschwellig zu gestalten. Nach Expertenmeinung wirkt sich dieses unmittelbar auf Hinweisqualität und die anschließende Hinweisbearbeitung aus. Der digitale Assistent bestätigt den Hinweiseingang direkt gegenüber dem Hinweisgeber im Dialog.

Erreichen Sie Hinweise auf einem anderen Meldekanal als über den digitalen Assistenten von CLUE#ZO, können diese auch direkt im System erfasst und verwaltet werden. Der digitale Assistent stellt für Sie aber immer eine qualitativ hochwertige, erweiterbare und dennoch eine konkurrenzlos kostengünstige Ergänzung oder auch einen Ersatz für personalisierte Hinweisaufnahmen dar.

Unser gesamtes Serviceangebot hat zum Ziel, die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers zu schützen. Ihr Hinweisgeber entscheidet im Rahmen der Hinweisabgabe selbst, welche Daten zur Identität und zu Beteiligten bzw. Betroffenen offenbart werden. Zu keiner Zeit sammelt, speichert oder verarbeitet CLUE#ZO Daten, die diesem Ansatz widersprechen. Gegenüber der anschließenden Hinweisbearbeitung agiert der digitale Assistent als Meldender und schützt so Hinweisgeber, ohne selbst enthüllende Informationen zur Identität zwingend zu benötigen.

Zur einwandfreien Funktion des Systems während der Hinweisentgegennahme speichert CLUE#ZO lediglich die folgenden Informationen für die Dauer der Servicenutzung der Website: Anfänglich selektierte Sprachauswahl für die Hinweisabgabe, Sitzung-ID für die Dauer der Nutzung des digitalen Assistenten und Auswahl des betroffenen Unternehmens, sofern sich mehrere Unternehmen zu einer gemeinsamen Nutzung des Hinweisgeberservices CLUE#ZO entschieden haben.

CLUE#ZO ermöglicht es Ihnen, eine sichere Zweiwege-Kommunikation zwischen dem Hinweisgeber und den beauftragten internen oder externen Kollegen Ihres Unternehmens via elektronischer Postfachfunktionen durchzuführen. Selbstverständlich erfolgt die Nachrichtenübertragung auf allen Ebenen via verschlüsselter Kommunikation (mindestens TLS 1.2).  Alle Daten werden serverseitig verschlüsselt gespeichert (AES 256) und ausfallsicher, mandantenweise verwaltet.

CLUE#ZO mit dem digitalen Assistenten, der entsprechenden Website für die Hinweisabgabe inkl. genereller Informationen hierzu sowie der Hinweisempfänger-Anwendung ist mehrsprachig verfügbar. Mit einem verifiziert sicheren und DSGVO-zertifizierten real-time Übersetzungsdienst ermöglicht CLUE#ZO eine mehrsprachige Hinweisbearbeitung und Kommunikation zwischen Hinweisgeber und -empfänger. Entscheiden Sie über den Umfang des von Ihnen benötigten Serviceangebotes und optional buchbare Leistungen. Unsere Preismodellen werden kleinen, mittleren und auch größeren Unternehmen gerecht.

CLUE#ZO entwickeln und betreiben wir DSGVO-konform ausschließlich in mehrfach zertifizierten Rechenzentren in West-Europa auf Basis einer modernen, cloudbasierten Technologieplattform. Das bedeutet für Sie, dass keine eigenen Infrastrukturen vorgehalten werden müssen. Zusammen mit einem agilen Vorgehensmodell können wir ad hoc auf Marktveränderungen reagieren und diese mit unseren Standard-Angebot für kleine, mittlere und größere Unternehmen abdecken. Für Ihre individuellen Anforderungen bieten wir Ihnen ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis.

CLUE#ZO als Hinweisgeberservice ist ausschließlich webbasiert und damit überall auf allen Endgeräten verfügbar. So sind zusätzliche Infrastrukturen bei Ihnen nicht notwendig und Sie profitieren von der Dynamik der organisatorischen und technologischen Weiterentwicklung. CLUE#ZO ist einfach per Link von Ihrem Intra-/Internetauftritt intergiert. Schnell. Einfach. Fertig!

Sie können Ihren internen oder externen Hinweisbearbeitern unterschiedliche Rollen auf Unternehmensebene zuweisen. Mit dem grundlegenden Rollenkonzept haben nur die entsprechend berechtigten Hinweisbearbeiter Zugriff auf Hinweise und Informationen. Nach dem Log-in inkl. einer 2-Faktor-Authentifizierung in der Hinweisempfänger-Anwendung von CLUE#ZO ist die Hinweisbearbeitung direkt möglich.

Entsprechend der hinterlegten Rollen können Hinweisbearbeiter mit Hinweisempfänger-Anwendung von CLUE#ZO fällige Aktivitäten für sich und andere Bearbeiter erfassen. Ihre extern beauftragten Bearbeiter (z.B. Ombudspersonen) können hinweisbezogene Bearbeitungsaufwände erfassen und so eine anschließende Vergütungsabrechnung erleichtern. Hierfür bietet die Hinweisempfänger-Anwendung von CLUE#ZO die Möglichkeit Informationen aus der Hinweisbearbeitung z.B. in Microsoft Excel zu exportieren.

Wir haben mit CLUE#ZO einen Standard entwickelt, der die Mindestanforderungen an eine Hinweisbearbeitung erfüllt und diesen nach Konsultation mit Whistleblowing-Experten konsequent erweitert. Wir wissen aber, dass Ihre Bedürfnisse individuell gestaltet sind und haben abermals reagiert. Sie entscheiden, welche Informationen in welchen Hinweisdetails zur Anzeige kommen, wie gefiltert oder sortiert wird. Sie definieren Ihre persönlichen Anwendungspräferenzen. Mit CLUE#ZO bleiben Sie trotzdem im von uns definierten Standard.

CLUE#ZO steht Ihren Hinweisgebern- und Bearbeitern grundsätzlich, je nach Servicemodell, in bis zu 23 Sprachen zur Verfügung.

Die Lösung CLUE#ZO im SAP Store

Flexible Preis-Modelle – passend für Ihre Anforderungen

BASIC

EUR9900*monatlich
  • Sprachen: Deutsch und Englisch
  • Webbasierte Hinweisgeber-Plattform
  • Unternehmenslogo, Nennung Ansprechpartner
  • Postfachfunktion
  • System-Setup, Einführung und Unterstützung
  • Digitaler Assistent
  • 3 Hinweisbearbeiter
  • Standardreports
  • Inkl. Hinweisvolumen (pro Jahr): 12
  • Kosten pro Hinweis über inkludiertem Volumen: 28 EUR

STANDARD

EUR29900*monatlich
  • Sprachen: wie Basic + 1 weitere Sprache
  • Webbasierte Hinweisgeber-Plattform
  • Unternehmenslogo, Nennung Ansprechpartner
  • Postfachfunktion
  • System-Setup, Einführung und Unterstützung
  • Digitaler Assistent
  • 6 Hinweisbearbeiter
  • Standardreports
  • Inkl. Hinweisvolumen (pro Jahr): 50
  • Kosten pro Hinweis über inkludiertem Volumen: 19 EUR

ENTERPRISE

EUR149900*monatlich
  • Sprachen: wie Standard + 4 weitere Sprache
  • Webbasierte Hinweisgeber-Plattform
  • Corporate Design
  • Postfachfunktion
  • System-Setup, Einführung und Unterstützung
  • Digitaler Assistent
  • 15 Hinweisbearbeiter
  • individuelles Reporting
  • unbegrenztes Hinweisvolumen (pro Jahr)
  • unbegrenztes Hinweisvolumen inklusive

INDIVIDUAL

  • Erweiterte Anforderungen an ein digitales Hinweisgebersystem notwendig
  • Sprechen Sie mit uns über Ihre spezifischen Anforderungen!

*Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
pro Monat und je Unternehmen/juristischer Einheit

Sie haben erweiterte Anforderungen an ein Hinweisgebersystem für Whistleblower?

Organisationen mit komplexen Gesellschaftsstrukturen oder Anwaltssozietäten benötigen mitunter besondere Funktionen in einem digitalen Hinweisgebersystem, die nicht dem Standard entsprechen. Daher bieten wir das digitale Hinweisgebersystem CLUE#ZO auch als individuelle Lösung an. Sprechen Sie mit uns über Ihre spezifischen Anforderungen und vereinbaren Sie noch heute einen Gesprächstermin!

Flexible Preis-Modelle – passend für Ihre Anforderungen

99 Euro*

Basic

299 Euro*

Standard

1.499 Euro*

Enterprise

Sprachen Deutsch, Englisch Deutsch, Englisch +1 weitere Sprache Deutsch, Englisch +4 weitere Sprachen
Webbasierte Hinweisgeber-Plattform
 › Umfang Corporate Design Unternehmenslogo, Nennung Ansprechpartner Unternehmenslogo, Nennung Ansprechpartner Corporate Design
 › Postfachfunktion
 › System-Setup, Einführung und Unterstützung
Hinweisbearbeiter 3 6 15
Digitaler Assistent
Reporting Standardreports Standardreports individuell
Inkludiertes Hinweisvolumen (pro Jahr) 12 50 unbegrenzt
Kosten pro Hinweis über inkludiertem Volumen 28 Euro 19 Euro inklusive
AUSWÄHLEN AUSWÄHLEN AUSWÄHLEN

Preise verstehen sich zzgl. ges. MwSt.
* pro Monat und je Unternehmen/juristischer Einheit

Sie haben erweiterte Anforderungen an ein digitales Hinweisgebersystem?

Organisationen mit komplexen Gesellschaftsstrukturen oder Anwaltssozietäten benötigen mitunter besondere Funktionen in einem digitalen Hinweisgebersystem, die nicht dem Standard entsprechen. Daher bieten wir das digitale Hinweisgebersystem CLUE#ZO auch als individuelle Lösung an. Sprechen Sie mit uns über Ihre spezifischen Anforderungen.

Was uns bewegt,

wo wir uns bewegen

Informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Veranstaltungen und Neuigkeiten. Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf:

Webcast: Digitales Hinweisgebersystem CLUE#ZO

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Whistleblower besser vor Repressalien schützen. Doch auch Unternehmen schützen sich mit geeigneten Meldekanälen vor rechtlichen und wirtschaftlichen Schäden. Hinweisgeberschutz jetzt einfach und effektiv umsetzen.

Ihr Ansprechpartner für das digitale Hinweisgebersystem CLUE#ZO:

Alexander Cohen

cluezo.sales@c-a-s.de

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